BÜRGERINITIATIVE "LANGE HECKE"
 STEINBRUCH - NEIN DANKE!                                                                                                         

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Stellungnahme der BI zur Sondersitzung am 15. Oktober 2020

Zur kurzfristig anberaumten Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Bebra am 15. Oktober 2020 nimmt die BI zu den beiden wichtigen Entscheidungen wie folgt Stellung: Abhilfebeschluss

Die BI hat im Vorfeld der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober 2020 in einem offenen Brief an die Fraktionen des Stadtparlamentes (HNA vom 10.10.2020) und in einem persönlichen Brief an die Stadtverordneten darum gebeten, die Entscheidung vom 02. Juli 2020 nochmals zu überdenken und den damaligen Beschluss aufzuheben. Hintergrund für diese Bitte war das inzwischen vorliegende Bürgerbegehren mit den über 1.500 gültigen Unterschriften, das auch vom Hessischen Städte- und Gemeindebund in einem umfangreichen Gutachten als zulässig bezeichnet wurde. Wir hatten nur wenig Hoffnung, dass die Stadtverordneten den Beschluss aufheben, sind aber über das Abstimmungsergebnis und die Aussprache zum Punkt Abhilfebeschluss trotzdem enttäuscht. CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Strippel erläuterte u.a., dass ein Abhilfebeschluss nur geboten sei, wenn sich der Sachverhalt drastisch verändert hätte oder wenn entscheidungsrelevante Tatsachen hinzugekommen wären. Das sei jedoch nicht der Fall. Für die BI ist diese Argumentation nicht schlüssig, da es mit dem Bürgerbegehren neue Tatsachen gab und das Parlament das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig erklärt hat. Ist dies für Herrn Strippel keine neue Tatsache? Sind 1.500 Unterschriften, in knapp 6 Wochen von der BI gesammelt, nicht relevant für eine Entscheidung? Auch den u. a. von Stefanie Koch (SPD) kritisierten Hinweis der BI auf die Situation in Kassel – dort wurde ein Abhilfebeschluss gefasst – verstehen wir nicht. Uns ging es bei dem Vergleich mit Kassel vor allem darum, überhaupt auf die Möglichkeit der Aufhebung des Beschlusses hinzuweisen und nicht darum, eine Kunsthalle mit einem Steinbruch zu vergleichen. In Hessen ist eine Aufhebung übrigens keine Seltenheit. Jedes siebte Bürgerbegehren hatte in den vergangenen Jahren auf diese Weise Erfolg. Inhaltlich erfolgte keine Auseinandersetzung mit den offenen Fragen, die z. B. im Papier von H. Müller genannt werden. Wir hatten die Stadtverordneten auch vor diesem Hintergrund gebeten, die damalige Entscheidung nochmals zu überdenken.

Es wurde kein Anlass gesehen, die Abstimmung vom 2. Juli 2020 zu hinterfragen. Warum auch? Schließlich gab es doch damals eine Zustimmung von 88,6 % des Stadtparlamentes, so Stefan Krug (Gemeinsam).

Termin

Die zweite wichtige Entscheidung an diesem Abend können wir nicht nachvollziehen. Die den Stadtverordneten vorliegenden Argumente der BI für den 14. März 2021 als Termin für den Bürgerentscheid – zusammen mit der Kommunalwahl – wurden in der Aussprache nur einmal erwähnt: Der Antrag von Stefan Krug (Gemeinsam), den Entscheid wegen einer dann höheren Wahlbeteiligung am 14. März 2021 durchzuführen, wurde aber mit großer Mehrheit abgelehnt. Nach unserer Auffassung sprechen u. a. folgende Gründe gegen den 17. Januar 2021:

zusätzlicher Aufwand für Kosten und Personal,

eine zweite Wahl innerhalb von nur zwei Monaten,

der durch das Hessische Kommunalwahlgesetz vorgegebene mögliche Zeitraum liegt zwischen dem 15. Januar 2021 und dem 15. April 2021.

In der Aussprache ging es ausschließlich um die Begründung des von der Verwaltung und dem Magistrat vorgeschlagenen Termins für den Bürgerentscheid am 17. Januar 2021. Argumentiert wurde dabei vor allem – so z. B. von Liane Hellmich (CDU) –  mit der Befürchtung, dass das Thema Steinbruch den Wahlkampf dominieren könnte.

Diese Besorgnis scheint der BI unbegründet, da CDU, SPD, Gemeinsam und FWG in der Frage der Steinbrucherweiterung am 2. Juli 2020 eindrucksvoll ihre übereinstimmende Position dokumentiert haben. Der Steinbruch kann daher somit im Vorfeld der Kommunalwahl keine große Rolle spielen, es bleibt genügend Raum für die anderen Themen. Gravierender ist aber für die BI, dass Hinweise auf eine zweite Wahl innerhalb von nur zwei Monaten in Corona-Zeiten für die Stadtverordneten keine Rolle spielten. Vor dem Hintergrund der in Hessen seit 28. März 2020 per Gesetz gültigen Verlegung der Direktwahltermine – Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide – im Zeitraum von April bis Oktober 2020 bleibt abzuwarten, wie eine zukünftige Regelung aussieht. Für uns stellt sich angesichts der aktuellen Infektionszahlen sogar die Frage, ob ein Termin im Januar überhaupt möglich ist. Diese unklare Lage und die unmittelbar bevorstehenden Vorbereitungen eines Bürgerentscheides im Rathaus am 17. Januar 2021 erfordern nach unserer Ansicht eine schnelle Klärung. Auf Unverständnis stoßen bei uns die Argumente von Gerhard Schneider-Rose (SPD) für den Termin im Januar. Er führte aus, dass die Firma Beisheim schon lange hingehalten wurde und einen Anspruch darauf habe, zügig zu erfahren, ob das Vorhaben durch die Stadt prinzipiell unterstützt wird. Sind Herrn Schneider-Rose zwei Monate bei einer Entscheidung, die für mehr als 75 Jahre von Bedeutung ist, wirklich wichtig? Auch sein Argument, dass ein fünfter Wahlzettel für Verwirrung sorgen könnte, verstehen wir nicht. Wir haben im Vorfeld betont, dass es für die Bürgerinnen und Bürger keine Überforderung darstellt, am Tag der Kommunalwahl auch noch die Stimme für den Bürgerentscheid abzugeben. Wir trauen dies den Stimmberechtigten zu!

Fazit

In beiden Abstimmungen haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich die Stadtverordneten leider nicht mit den Positionen und Vorschlägen der BI auseinandergesetzt haben. Es wurden vor allem Argumente vorgetragen, die das eigene Abstimmungsverhalten rechtfertigen sollten.

Die HNA (Ausgabe Rotenburg-Bebraer Allgemeine) berichtete am 19. September 2020:

 1517 gültige Unterschriften

Beim angestrebten Bürgerbegehren zur Steinbrucherweiterung bei Braunhausen/Gilfershausen hat die Bürgerinitiative „Lange Hecke – Steinbruch Nein Danke“ die erste Hürde genommen und 1517 gültige Unterschriften von Bebraer Wahlberechtigten vorgelegt. Das bestätigt die Stadt Bebra nach Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten. Die BI hatte insgesamt 1576 Unterschriften übergeben.

Nötig für das Bürgerbegehren waren 10 % der zuletzt ermittelten Wahlberechtigten in Bebra – also mindestens 1086 Bürger. Damit liegen genügend gültige Unterschriften vor, um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufzuheben.

Die Unterschriften werden nun noch vom Hessischen Städte- und Gemeindebund auf Zulässigkeit geprüft, so Bürgermeister Stefan Knoche. Wahrscheinlich frühestens im November sollen die Stadtverordneten dann entscheiden, ob dem Bürgerbegehren nachgekommen wird.

BEBRA, 27.08.2020

Am Mittwoch ( 27.08.20 ) haben wir 1576 Unterschriften an Bürgermeister Knoche übergeben. Vorher wurden wir von der HNA und Osthessen News interviewt und fotografiert. In der Stellungnahme der BI↓ könnt ihr die Interview-Fragen, bzw. Antworten nachlesen.

                                            Weitere Fotos: AKTUELLES

Übergabe der Unterschriften; Stellungnahme der BI "Lange Hecke":

1. Wieviel Unterschriften haben Sie abgegeben?

Über 1.500, davon mehrere Hundert in der Kernstadt, ca. 100 aus Weiterode u. Breitenbach, einige in Iba, ca. 1.000 in den Stadtteilen Asmushausen, Braunhausen, Gilfershausen, Imshausen und Solz (knapp 80 % der Wahlberechtigten dieser Ortsteile haben unterschrieben) – möglicherweise ein Indiz für die Unzufriedenheit der Bewohner der Stadtteile im Hinblick auf den Stellenwert der Empfehlungen der Ortsbeiräte in der Stadtverordnetenversammlung, aus Datenschutzgründen ist uns eine genauere Analyse nicht möglich

2. Warum war die BI so erfolgreich?

2.1 Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger in und außerhalb der BI – insgesamt über 30 – haben sich an der Sammlung der Unterschriften beteiligt: - von Haustür zu Haustür - im Freundeskreis und Vereinen - Stände am Wochenende auf dem Knaresborough-Platz Dabei wurde die Feststellung gemacht, dass der Informationsstand der Bewohner zum Thema Steinbruch eher niedrig einzustufen war.

2.2 Stellungnahmen der Kritiker der BI waren unsachlich und in Teilen kontraproduktiv. Dies führte zu einer Zunahme der Anzahl der Unterschriften nach deren Veröffentlichung. Auch die Verweigerung einer Bürgerversammlung spielte eine Rolle.

2.3 Offensichtlich möchten die Bürger auch außerhalb von Wahlen von der Möglichkeit Gebrauch machen bei wichtigen Entscheidungen in ihrer Stadt direkt mitentscheiden zu dürfen, zumindest aber ausreichend informiert zu werden.

3. Wie geht es weiter?

3.1 Die BI bereitet sich auf den Bürgerentscheid vor, dazu wurden bereits zwei Arbeitsgruppen gebildet Übergabe der Unterschriften Stellungnahme der BI Seite 2 von 2 AG I Steinbruchbetreiber, Wegebaufirmen, Lieferanten von Kalkschotter u. a. in der erweiterten Region (Gewerbesteuer, wirtschaftliche Notwendigkeit, Arbeitsplätze) AG II Fragen rund um den Schotterverbrauch formulieren (Menge, Qualitäten und Verbräuche , Notwendigkeit der Erweiterung, Alternativen zur Erweiterung Lange Hecke analysieren und Vorschläge entwickeln, … )

3.2 Zwei Informationsveranstaltungen, um die Bürger auf den aktuellen Stand zu bringen und damit eine fundierte Entscheidung in der Abstimmung zu ermöglichen.

3.3 Es gibt auch die Option, dass die Stadtverordneten von sich aus ihren Beschluss aufheben. Ein aktuelles Beispiel dafür gibt es in Kassel (dokumenta-Institut): Die Initiative Karlsplatz hatte gegen die Entscheidung der Stadtverordneten ein Bürgerbegehren eingeleitet und die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid erfüllt. Dieser ist aber überflüssig, da der Stadtverordnetenbeschluss aufgehoben wird. siehe Weblink: (HNA 19.08.2020, S. 6)

Bebra, 27. August 2020 Svenja Heese, Gilfershausen (Vertrauensperson) Karl Mohr, Braunhausen (Vertrauensperson) Andrea Stockmayer, Imshausen und Wolf-Dietrich von Verschuer, Solz

 Darum ist Ihre Unterstützung so wichtig:


Mit Ihrer Unterschrift helfen Sie, die Lebensqualität für die Bürger der Ortsteile und der Innenstadt von Bebra nachhaltig zu bewahren! Denken Sie auch an Ihre Kinder & Enkelkinder!

Weitere Infos siehe:  AKTUELLES

Wir haben das Bürgerbegehren für mehr Demokratie und gegen den Stadtverordnetenbeschluss vom 2. Juli 2020 gestartet. In der nachfolgenden Pressemitteilung und dem PDF „Ablauf Bürgerbegehren – Bürgerentscheid“ finden Sie Informationen dazu. Die Unterschriftenliste „Bürgerbegehren – kein Steinbruch" für bis zu 4 Personen befindet sich als PDF am Ende dieser Seite. Wenn Sie unser Anliegen unterstützen wollen, bitte die Liste ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und im Original an eine Vertrauensperson senden oder dort abgeben. Die Adressen finden Sie auf der Unterschriftenliste. Natürlich nimmt auch jedes Mitglied der BI Ihre ausgefüllte Liste entgegen.

                                 Pressemitteilung

Stadt Bebra will Demokratie aushebeln: Bürgerinitiative „Lange Hecke - Steinbruch nein danke“ startet Bürgerbegehren


Bebra, den 15.07.2020. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 2. Juli 2020 die ablehnenden Beschlüsse der fünf betroffenen Ortsbeiräte völlig ignoriert. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bebra und aller Stadtteile sind im Vorfeld nicht ausreichend informiert worden: Trotz mehrfacher Bitte hat Stadtverordnetenvorsteher Herbert Börner keine Bürgerversammlung einberufen, obwohl die Hessische Gemeindeordnung die Einberufung von mindestens einer Bürgerversammlung pro Jahr ausdrücklich vorsieht.

„Die endgültige Entscheidung bezüglich der Erweiterung des Kalksteinbruches Lange Hecke ist noch nicht gefallen”, sagen Svenja Heese (Gilfershausen) und Karl Mohr (Braunhausen). Deshalb starten sie als Vertrauenspersonen mit der BI das Bürgerbegehren „Stoppt den Schwerlastverkehr – keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen“, um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufzuheben.
Wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten mit Erstwohnsitz in Bebra für ein Mitspracherecht unterschreiben, wird ein Bürgerentscheid stattfinden, bei dem jeder Wahlberechtigte abstimmen kann.

Die Erweiterung des Steinbruchs wird zu einem erhöhten Aufkommen von Schwerlastverkehr in den Ortsteilen und der Innenstadt von Bebra führen. Durch die damit einhergehende Zunahme von Lärm, Abgasen und Staub wird die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die geplante Abbauzeit von 60 Jahren erheblich vermindert.

Gerne sind auch die Vertrauenspersonen zu einem Pressetermin und für ein Gespräch bereit.

Kurzinfo

Das Verfahren ist zweistufig – es besteht aus Bürgerbegehren (Antrag auf Bürgerentscheid) und dem eigentlichen Bürgerentscheid.

Die Grundlagen sind in § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung und im Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) § 54 - § 57 geregelt.
In der ersten Stufe des Verfahrens (Bürgerbegehren) geht es darum, eine ausreichende Anzahl von Unterschriften zu sammeln, die sich für einen Bürgerentscheid aussprechen.

Falls die nötigen Unterschriften auf den Unterschriftenlisten zusammen kommen, wird die  zweite Stufe des Verfahrens (Bürgerentscheid) eingeleitet. In einer Abstimmung entscheiden die Bürger dann direkt über die wichtige kommunale Frage. Den Termin legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl an einem Sonntag.

Es besteht auch die Möglichkeit, das die Stadtverordneten den Beschluss vom 2. Juli 2020 aufheben (Abhilfebeschluss). Dann entfällt der Bürgerentscheid.

Die Grafik liefert Infos über den Ablauf.

                Ablauf Bürgerbegehren – Bürgerentscheid